{"id":238,"date":"2009-10-27T09:49:25","date_gmt":"2009-10-27T07:49:25","guid":{"rendered":"http:\/\/www.rickyschnaasen.de\/blog\/?p=238"},"modified":"2009-10-27T09:49:25","modified_gmt":"2009-10-27T07:49:25","slug":"wenn-wir-einen-mundraubparagraphen-hatten","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.rickyschnaasen.de\/blog\/archives\/238","title":{"rendered":"&#8230; wenn wir einen Mundraubparagraphen h\u00e4tten?"},"content":{"rendered":"<p><strong><span style=\"color: #800000;\">\u2026 wenn wir einen Mundraubparagraphen h\u00e4tten?<\/span><\/strong><\/p>\n<div>Er m\u00fc\u00dfte etwa so klingen: \u00bbDie Wegnahme bzw. Beisichbehaltung einer eigentlich nicht f\u00fcr den Wegnehmer bzw. Beisichbehalter bestimmten Sache, die dem umittelbaren Verzehr dient oder von einer ohne Zubereitung e\u00dfbaren Sache, die die Natur hervorbringt, ist von Strafe grunds\u00e4tzlich freigestellt, wenn diese sogleich ratzekahl und mit Appetit oder auch aufgrund von Hunger aufgegessen wird.<\/div>\n<p>Unter Strafe steht lediglich die Wegnahme bzw. Beisichbehaltung o.g. Sache, wenn sie gehortet wird, um sp\u00e4teren Appetit oder auch Hunger zu stillen oder sie weiter zu ver\u00e4u\u00dfern. Auch die Absicht des Wegnehmers bzw. Beisichbehalters, den Appetit oder auch Hunger eines Dritten (zum Beispiel des eigenen Kindes) stillen zu wollen, stellt diesen nicht straffrei und ist als blo\u00dfe Schutzbehauptung zu werten.\u00ab<\/p>\n<p>Dieser geniale Paragraph m\u00fc\u00dfte nat\u00fcrlich nicht nur ins Strafrecht, sondern auch ins Arbeitsrecht. Da m\u00fc\u00dfte sinngem\u00e4\u00df stehen, sogenannter Mundraub am Arbeitsplatz ist kein Vertrauensbruch und kein K\u00fcndigungsgrund. Denn was nicht strafw\u00fcrdig ist, darf auch nicht mit K\u00fcndigung bestraft werden. Gelegentlich w\u00e4re es eine gr\u00f6\u00dfere \u00bbStrafe\u00ab, wenn schreckliche K\u00f6che den Dreck, den sie zusammenkochen und in den sie ihre geschnittenen Fu\u00dfn\u00e4gel entsorgen, selber essen m\u00fc\u00dften. Nat\u00fcrlich best\u00fcnde im Zusammenhang mit der Einf\u00fchrung eines Mundraubparagraphen, der die Selbstversorgung beg\u00fcnstigt, weiterer Regelungsbedarf. So kann das Aufrei\u00dfen von Wurstverpackungen mit den Z\u00e4hnen oder das Austrinken eine Tetrapacks durch eine Supermarktverk\u00e4uferin schwerlich nachsichtig als Mundraub behandelt werden. Auch nicht der Verzehr von Wechselgeld oder Pfandbons, wie es diese Emmely bekanntlich versuchte, was eine Enddarmkontrolle durch den herbeigerufenen Hausmeister offenbarte. Auch das Wegschlecken einer Konserve Erasco-Bohnensuppe \u00bbBalkanfeuer\u00ab ist nicht durch den Mundraubparagraphen gesch\u00fctzt, weil die vor dem Verzehr zun\u00e4chst erhitzt werden m\u00fc\u00dfte. Und wer das macht, beweist, da\u00df er vors\u00e4tzlich und hinterh\u00e4ltig und aus niederen Beweggr\u00fcnden klaut.<\/p>\n<p>Den Mundr\u00e4uber ereilt heute nicht eo ipso Strafe, sondern nur dann, wenn jemand die Sache zur Anzeige bringt. Der Kl\u00e4ger wird jedoch in der juristischen Praxis damit rechnen m\u00fcssen, da\u00df die Bagatelle gar nicht zur Verhandlung angenommen wird. Entsprechend hat einst auch Bertolt Brecht eine Abw\u00e4gung der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit vorgenommen, als er \u2013 noch in seiner \u00dcbergangswohnung am Wei\u00dfen See \u2013 einen, durch sein Gedicht \u00bbDer Kirschdieb\u00ab sp\u00e4ter ber\u00fchmt gewordenen Kirschdieb \u00bbin geflickten Hosen\u00ab gew\u00e4hren lie\u00df, der des n\u00e4chtens in seinem Kirschbaum (der geh\u00f6rte wahrscheinlich gar nicht Brecht, sondern war nur Bestandteil seiner Mietsache) rumorte, schmatzte und furzte. \u00bbMit beiden H\u00e4nden\u00ab, wie Brecht konsterniert bemerkte, erntete er die Fr\u00fcchte. Eine verblassende Wandbemalung in Wei\u00dfensee erinnert bis heute an diesen Mundraub.<\/p>\n<p>Wieder in seiner Bettstadt liegend, \u00bbh\u00f6rte ich ihn\u00ab, sagt Brecht im Gedicht, \u00bbsein lustiges kleines Lied pfeifen\u00ab. Das ist interessant! An anderer Stelle spricht der Dichter davon, da\u00df der Dieb sich die Taschen f\u00fcllte. Beides sind Indizien daf\u00fcr, da\u00df der Mundraub doch ein ordentlicher Diebstahl gewesen ist, denn wenn der Kirschdieb die von der Natur bereitgestellte e\u00dfbare Sache unmittelbar verzehrt h\u00e4tte, h\u00e4tte er nicht pfeifen und sich nicht die Taschen f\u00fcllen k\u00f6nnen. Brecht, wahrscheinlich gr\u00fcn vor \u00c4rger, war also \u2013 wie viele Sch\u00f6ngeister heute auch angesichts der Wegnahme von Frikadellen von einem f\u00fcr Chefs bestimmten Kalten Buffet durch eine Sekret\u00e4rin oder von Maultaschen aus einem Pflegeheimk\u00fcchentopf \u2013 in der Angelegenheit zu gener\u00f6s.<\/p>\n<p>Die Freigabe des Mundraubes \u2013 von \u00bbRaub\u00ab, also einer Wegnahme infolge Gewaltandrohung bzw. -wendung kann nat\u00fcrlich nur metaphorisch, nicht jedoch juristisch die Rede sein \u2013 entspricht auch unserem in der Kindheit entwickelten und in der Jugend ausgiebig praktizierten Rechtsempfinden. Was zu klauen, um es sich in den Mund zu stopfen oder die Kehle hinabrinnen zulassen, ist im sch\u00f6nsten Sinne des Wortes Gewohnheitsrecht. Vor Kindern ist nichts E\u00dfbares sicher. Deshalb m\u00fcssen Reinigungsmittel und Bergmannsschnaps weggeschlossen werden. In der Sp\u00e4tpubert\u00e4t ist das Energiedefizit nur durch permanente Wegnahme von E\u00dfwaren einigerma\u00dfen auszugleichen. Vielleicht k\u00f6nnte also ein neuer Mundraubpargraph in Wachstum &amp; Geschlechtsreife begriffene Personen ausdr\u00fccklich ermuntern, w\u00e4hrend er dicken Frauen, die seit zwanzig Jahren im Pflegeheim gedient und nun einen Jieper auf Patientenkost haben, ein bi\u00dfchen ein schlechtes Gewissen machen k\u00f6nnte. Das zu formulieren \u00fcbersteigt indes meine M\u00f6glichkeiten.<\/p>\n<div>Junge Welt, 23. Oktober 2009<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u2026 wenn wir einen Mundraubparagraphen h\u00e4tten? 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